Lkw on Tour: Pakete verschicken schnell und einfach

Versandvorgaben

Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter

Richtig und Sicher verpacken:

  1. Verwenden Sie ausschließlich für den Paketversand zugelassene bzw. empfohlene Kartonagen. Mindestausführung: 2-3 wellig, Qualität BC 2.5 (7 mm). Stabile Kartonagen, Polsterungen, Innenverpackungen und Paketklebeband erhalten Sie derzeit beim Fachhändler. Umzugskartons sind für den internationalen Paketversand ungeeignet, auch wenn die zulässige Gewichtsangabe über dem max. Versandgewicht liegt.

    Wir empfehlen: verpacking.com

  2. Schützen Sie jedes Inhaltsteil Ihres Paketes durch ein geeignetes Polster, so dass es innerhalb der Verpackung kein Spiel hat.

  3. Im Paket dürfen keine Hohlräume verbleiben. Füllen Sie solche mit geeignetem Füllmaterial auf. Paketdeckel und Paketboden dürfen beim Stapeln nicht eingedrückt werden können.

  4. Empfindliche Packgüter dürfen nicht mit der Außenverpackung oder anderen Inhaltsteilen in Berührung kommen.

  5. Zerbrechliche Inhaltsteile, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Sorgen Sie hier für MINDESTENS 50 mm Abstand zwischen Kartoninnenwand und Ware. (Dieser Abstand muss mit geeignetem Füllmaterial ausgepolstert werden).

  6. Bitte beachten Sie, dass Produkte in „Originalverpackungen“ nicht automatisch versandgeeignet sind. Es ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich.

  7. Geeignete Füll- und Polstermaterialien sind z.B. Luftpolsterfolie (auch Bläschenfolie genannt), Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknautschtes Kraftpapier.

  8. Kleidung, Decken, Kissen und Zeitungspapier sind als Polstermaterial in der Regel nicht geeignet.

  9. Legen Sie ein Begleitdokument mit Absender- und Empfängerangaben in das Paket.

  10. Bitte verwenden Sie für den Verschluss der Sendung ausschließlich stabiles mindestens 50 mm breites Paketklebeband. Andere Verschlussarten sind nicht zulässig.

  11. Pakete, eingewickelt in Folie, Packpapier, Stoff oder Klebeband, gelten als „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgutzuschlag berechnet und sind von der Beförderung ausgeschlossen.

  12. Mehrere Pakete mittels Umreifungsbänder, Klebeband und/oder Paketschnur zu einem Packstück zu verbinden ist unzulässig. Solche Pakete sind „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgut- zuschlag berechnet und sind von der Beförderung ausgeschlossen.

  13. Jede Sendung (Paket) muss so stabil verpackt sein dass es während des Transports zum Empfänger weder beschädigt werden kann noch andere Sendungen beschädigt.

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Paketbeschädigung beim Empfänger:

Im nationalen und internationalen Versand – Was ist zu tun? (gültig für Gewerbe- und Privatkunden)

  1. Prüfen Sie jedes Paket bei Zustellung (vor Abgabe Ihrer Unterschrift) in Anwesenheit des Zustellers auf äußere Beschädigungen.

  2. Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, so müssen diese vom Zusteller des Zustelldienstes in Ihrer Anwesenheit im Zustellprotokoll schriftlich dokumentiert werden. Eine Kopie dieses Protokolls muss Ihnen, vom Zusteller unterschrieben, ausgehändigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme der Sendung (Paket).Ihre Sendung wird in diesem Fall an den Absender zurückgesandt und Ihre Ansprüche wegen der Beschädigung sind dadurch gesichert.

    Vorstehend genanntes Prozedere ist auch dann einzuhalten wenn Sie Ihre Sendung bei einem Postamt der Landespost oder einer Abholstelle des Zustelldienstes persönlich abholen.

  3. Sollten Sie eine äußerlich beschädigte Sendung annehmen, ohne die Beschädigung wie unter Punkt 2 beschrieben zu dokumentieren, gehen Ihre Ansprüche wegen der Beschädigung verloren, soweit das Gesetz (Handelsgesetzbuch § 407 ff.) keine andere zwingende Bestimmung enthält.

  4. Informieren Sie uns noch am Tag der Zustellung und Schadenmeldung per E-Mail (info@shiparound.de) und senden uns das Schadenprotokoll sowie eine detaillierte Inhaltsbeschreibung mit Wertnachweis (Rechnungskopie, Quittungen, Kassenbelege) sowie eine Fotodokumentation. Die Fotodokumentation sollte folgendes Bildmaterial beinhalten:

    - Ein Foto, das den beschädigten Artikel und seine Verpackung im Karton zeigt
    - Ein Foto des beschädigten Artikels
    - Ein Foto des verwendeten Verpackungsmaterials
    - Eine Nahaufnahme des Versandetiketts mit der Kontrollnummer Kontrollnummer/Sendungsnummer
    - Eine Nahaufnahme des Kartonherstellerzertifikats (runder Stempel auf der Außenseite des Kartons)
    - Zwei Fotos, die alle sechs Seiten des Pakets zeigen (eines zeigt die Oberseite und zwei Seiten, das andere die Unterseite und die gegenüberliegenden Seiten)

  5. Wird eine beschädigte Sendung angenommen, müssen alle Sendungsinhalte, Außeverpackung sowie Füll- und Polstermaterialien für eine eventuelle Begutachtung durch den Frachtführer aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden.

  6. Beim Versand über DHL oder Spring / PostNL muss im Fall eines Schadens ein Schadensprotokoll entweder vom Zusteller, oder von der zustellenden Postgesellschaft in der jeweiligen Filiale ausgestellt werden. Lassen Sie uns dieses Protokoll per E-Mail zukommen. Ohne dieses Protokoll kann Ihre Schadensmeldung nicht bearbeitet werden.

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Paketbeschädigung beim Absender:

Sendung kam zurück zum Absender – Was ist zu tun?

  1. Prüfen Sie jedes Paket bei Zustellung (vor Abgabe Ihrer Unterschrift) in Anwesenheit des Zustellers auf äußere Beschädigungen.

  2. Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, so müssen diese vom Zusteller des Zustelldienstes in Ihrer Anwesenheit im Zustellprotokoll schriftlich dokumentiert werden. Eine Kopie des Protokolls muss Ihnen, vom Zusteller unterschrieben, ausgehändigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie die Sendung „unter Vorbehalt“ mit dem schriftlichen Vermerk „beschädigt“ entgegen.

  3. Informieren Sie uns noch am Tag der Zustellung und Schadenmeldung per E-Mail (info@shiparound.de) und senden uns das Schadenprotokoll sowie eine detaillierte Inhaltsbeschreibung mit Wertnachweis (Rechnungskopie, Quittungen, Kassenbelege) sowie eine Fotodokumentation. Die Fotodokumentation sollte folgendes Bildmaterial beinhalten:

    - Ein Foto, das den beschädigten Artikel und seine Verpackung im Karton zeigt
    - Ein Foto des beschädigten Artikels
    - Ein Foto des verwendeten Verpackungsmaterials
    - Eine Nahaufnahme des Versandetiketts mit der Kontrollnummer/Sendungsnummer
    - Eine Nahaufnahme des Kartonherstellerzertifikats (runder Stempel auf der Außenseite des Kartons)
    - Zwei Fotos, die alle sechs Seiten des Pakets zeigen (eines zeigt die Oberseite und zwei Seiten, das andere die Unterseite und die gegenüberliegenden Seiten)

  4. Alle Sendungsinhalte, Außeverpackung sowie Füll- und Polstermaterialien müssen für eine eventuelle Begutachtung durch den Frachtführer aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden.

  5. Beim Versand über DHL oder Spring / PostNL muss im Fall eines Schadens ein Schadensprotokoll entweder vom Zusteller, oder von der zustellenden Postgesellschaft in der jeweiligen Filiale ausgestellt werden. Lassen Sie uns dieses Protokoll per E-Mail zukommen. Ohne dieses Protokoll kann Ihre Schadensmeldung nicht bearbeitet werden.

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Zulässige Maße und Gewichte – Definition „Sperrgut, nicht Bandfähig, zusätzliche Handhabung“:

  1. Mindestmaß: L 30 cm, B 30 cm, H 5 cm
    Maximalmaße, Maximalgewichte und Gurtmaße:
    Die maximalen Paketabmessungen, Gurtmaße und Maximalgewichte sind je Empfängerland unterschiedlich und können über die Länderinformation bei den internationalen Tarifen dem Land entsprechend eingesehen werden.
    Gurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite
    Format: quaderförmig mit gleicher Kanten-  und Seitenlänge


  2. Definition „Sperrgut, nicht bandfähig, zusätzliche Handhabung“ – Beispiele:
    Als Sperrgut, nicht Bandfähig, oder zusätzliche Handhabung, gelten Pakete mit Überschreitung der maximalen Abmessungen, Überschreitung des Gurtmaßes oder des maximal zulässigen Gewichs sowie ihrer äußeren Beschaffenheit wie z.B.
    • Verpackungsform (z. B. Teppichrollen, Holzkisten, Kanister, Metallkisten, Fässer, Pakete mit überstehenden Teilen, trapezförmige Pakete, Koffer, Tüten und Taschen),
    • Verpackungsmaterial (z. B. Kartons mit Folie umwickelt, in Klebeband eingewickelt, mit Umreifung oder Paketband)
    • Verpackungsbesonderheiten (wie z.B. Rollen für Drucke und Poster ohne Beförderungshilfe)
    • eine besondere betriebliche Behandlung (z.B. manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern.
    • Alle Artikel, die in einem fremden Versandcontainer aus Metall oder Holz verpackt sind.
    • Alle zylindrischen/runden Artikel (z. B. Fässer, Kanister, Eimer oder Reifen), die nicht vollständig in eine Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind.

    Erlangt SHIPAROUND nach Übergabe der Sendung an den Frachtführer darüber Kenntnis, dass SPERRGUT, nicht bandfähiges Gut oder Paket mit zusätzlicher Handhabung befördert wurden, ist SHIPAROUND berechtigt, zusätzlich zum entstandenen Mehraufwand eine Aufwandspauschale von 20,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Packstück zu erheben.

    Wir behalten uns auch das Recht vor, Gebühren für zusätzliche Services, die nach dem Ermessen des jeweiligen Frachtführers erforderlich sind, in Rechnung zu stellen.

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Zoll - beim Versand in ein Drittland:

Bitte beachten Sie, dass vom Zoll alle Pakete an den selben Empfänger zu einer Sendung, mit einem Gesamtwert für Ware und Versandkosten zusammengefasst werden.

Beispiel - Drei Pakte an den selben Empfänger:
Jedes Paket beinhaltet einen Warenwert von 500,00 EUR mit jeweils 50,00 EUR Versandkosten.
3 x 500,00 EUR + 3 x 50,00 EUR = Gesamtwert 1.650,00 EUR

  • Sendungen mit einem Gesamtwert bis maximal 1.000,00 EUR
    Sendungen mit einem Gesamtwert bis maximal 1.000,00 EUR müssten vor dem Versand nicht beim Zoll angemeldet werden, sofern die Waren/Güter nicht anmeldepflichtig sind. In diesem Fall genügt abhängig vom Frachtführer eine Zollinhaltserklärung (z.B. DHL) oder eine Proformarechnung (z.b. UPS).

    Bei einem Direktversand muss das jeweilige Dokument von Ihnen in dreifacher Ausfertigung aussen am Paket angebracht werden.

    Wenn das Paket über das Shiparound Service Center versendet wird, bringen wir das benötigte Dokument am Paket an.

    Wenn es sich um einen gewerblichen Warenversand handelt, empfiehlt es sich, dass Sie unabhängig von der Versandart, Ihre Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung am Paket anbringen.
  • Sendungen mit einem Gesamtwert über 1.000,00 EUR oder anmeldepflichtige Waren
    Sendungen mit einem Gesamtwert über 1.000,00 EUR oder anmeldepflichtige Waren, müssen vor dem Versand beim Zoll angemeldet werden. Bei der Anmeldung erhalten Sie Ausfuhrbegleitdokumente die Sie aussen am Paket / den Paketen anbringen müssen. Anmeldepflichtige Sendungen dürfen frühestens 24 Stunden nach der Anmeldung versendet werden, da sich der Zoll eine Begutachtung der Sendung vor Ort vorbehält.
  • Fehlende Dokumente oder versäumte Anmeldung
    Fehlende Dokumente oder eine versäumte Zollanmeldung können zur Rücksendung führen. Die Transportkosten können in diesem Fall nicht erstattet werden.

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Verbotsgüter / Gefahrgüter (von der Beförderung ausgeschlossen) unabhängig vom Paketdienstleister:

Verbotsgüter / Gefahrgüter sind:

  1. Sendungen deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie).

  2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können.

  3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.

  4. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt.

Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die

  • explosive
  • gasförmige
  • entzündbare
  • ansteckungsgefährliche
  • giftige
  • ätzende
  • umweltgefährdende
  • radioaktive

oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.
Der Kunde erklärt ausdrücklich durch den Vertragsabschluss, dass es keine Gefahrgüter - auch nicht in „limited“ oder „excepted quantities“ - gemäß ADR, IATA, RID an SHIPAROUND übergibt.

ACHTUNG

Wussten Sie das schon? Eine Vielzahl gewöhnlicher Waren und Güter kann auf dem Transportweg die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährden. Dazu zählen beispielsweise so alltägliche Produkte wie Spraydosen, Parfüm, Feuerzeuge oder auch Nagellack. Diese harmlos erscheinenden Artikel sind aufgrund ihrer Eigenschaften durch die Behörden für den Transport als Gefahrgut eingestuft.

Viele Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs gelten im Transportrecht als Gefahrgut bei denen wir es nicht für möglich halten weil wir ihre gefährlichen Eigenschaften häufig falsch einschätzen. Zu diesen Gefahrgütern zählen zum Beispiel:

  • Sprays aller Art wie z.B. Haarspray, Deo Spray etc. (explosiv durch Gase wie Propan und Butan)
  • Parfüm (mit hohem Alkoholanteil, daher entzündlich), Erfrischungstücher
  • Nagellack, Nagellackentferner
  • Streichhölzer
  • Gasfeuerzeuge & Benzinfeuerzeuge
  • Tischtennisbälle (Zelluloid Kunststoff)
  • Li-Ion – Akku (Lithium-Ionen Akku) z.B. in Notebooks, Digitalkameras, Handys und Smartphones
  • Batterien

Produkte können Warnhinweise für Verbraucher tragen. Wenn sie darüber hinaus als gefährliche Güter eingestuft sind, ist der Versand ins Ausland leider untersagt und damit nicht möglich.

SHIPAROUND und ihre Frachtführer beachten die geltenden Vorschriften, um eine sichere und reibungslose Beförderung zu gewährleisten. Daher müssen wir bestimmte Produkte vom internationalen Transport, unabhängig ob Luftrfracht oder Straßentransport, ausschließen. Einige Beispiele dazu finden Sie hier:

  • AIRBAG Airbag-Gasgeneratoren und -Module oder Gurtstraffer, einzeln oder eingebaut
  • Batterien wie auslaufende/nicht auslaufende Blei-/Alkali-Batterien (üblich in Autos, elektrischen Rollstühlen)
  • außerdem alle beschädigten Batterien
  • Brennbare Flüssigkeiten wie alkoholische Getränke, Aceton, Benzol, Butan, Petroleum, lösemittelhaltigeFarben, Verdünner und Entferner
  • Lacke, Glasuren und bestimmte Klebstoffe
  • Brennbare Stoffe darunter Magnesium, Phosphor, Kalium, Natrium, Natriumhydrid, Zinkpulver
  • Elektronische Geräte, die Lithium-Batterien enthalten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras)
  • Entflammbare Kosmetikartikel wie Nagellack, Parfüm, Eau de Toilette und Aftershave
  • Gas- und Benzinfeuerzeuge sowie Feuerzeug-Nachfüllpatronen mit entzündbarem Gas
  • Gase (brennbare, nichtbrennbare, verdichtete und giftige Gase) einschließlich Butan, Ethan, Methan, Propan, Feuerlöscher, Taucher- Pressluftflaschen
  • Gifte – giftige Stoffe wie z. B. Arsen, Beryllium, Zyanid, Fluor oder Rattengift, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautkontakt gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod verursachen können
  • Infektiöse und/oder biologische Substanzen (UN2814, UN2900, UN3373), die Erreger oder andere Stoffe enthalten, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen können, wie Bakterien, Viren, Parasiten, Prionen
  • Kohlendioxid in fester Form (Trockeneis)
  • Ätzende Stoffe wie Säure, Beize, Färbemittel, Rostentferner, Natronlauge, Quecksilber und Gallium
  • Lithium-Batterien und -Zellen – allein und in oder zusammen mit elektronischen Geräten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras)
  • außerdem alle beschädigten Batterien
  • Munition außer Luftgewehrkugeln
  • Oxidationsmittel oder Peroxide, z. B. Bleich- und Desinfektionsmittel, Haarfärbemittel und andere Färbemittel, die Peroxide enthalten
  • Pestizide giftige Herbizide und Insektizide
  • Spraydosen, die komprimierte Gase enthalten wie z. B. Haarspray und Deodorant
  • Sprengstoffe wie Sprengkapseln, Airbag-Bestandteile, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen oder Leuchtgeschosse
  • Streichhölzer
  • Umweltgefährliche Abfälle wie z. B. Maschinenöl oder gebrauchte Batterien

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VERBOTSGÜTER (von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter der Valorenklasse I und Valorenklasse II) unabhängig vom Paketdienstleister:

VALORENKLASSE I

Wertpapiere, d.h. bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis, z. B . durch Angabe der Gattungen und
Seriennummern, zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung oder ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt
werden kann, zum Beispiel:

  • Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten
  • Flugtickets
  • Frachtbriefe
  • Globalurkunden
  • Grundschuldbriefe
  • Hypothekenbriefe
  • Investmentzertifikate
  • Konossemente
  • Kreditbriefe
  • Kuxe
  • Lebensversicherungspolicen
  • Obligationen
  • Pfandbriefe
  • Schatzanweisungen, Schatzwechsel
  • Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist)
  • Schuldverschreibungen
  • Sparbücher
  • Wechsel
  • Zwischenscheine

Edelmetall- Halbzeuge

  • Vorgefertigte Rohmaterialien, die sich in Form, Abmessungen, Material- und Oberflächenqualität und / oder Toleranzklasse – und dadurch auch hinsichtlich ihres Wertes deutlich von reinen Edelmetallen unterscheiden
  • Z. B. ungebrauchte unfertige Vorprodukte zur Weiterverarbeitung, wie z. B. Draht, Bleche, Bänder, Röhren, Stangen, Legierungen

Alle sonstigen höherwertigen Gegenstände

  • Z. B. Computer, Mobiltelefone, Rabattkarten, Elektronik, Foto, Kleidung etc


VALORENKLASSE II

Wertpapiere, d. h. bank -und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots-
und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind, zum Beispiel:

  • Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
  • Dividendengutscheine (auch entwertete)
  • Gewinnanteilscheine
  • Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
  • Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
  • Schecks, deren Einlösung garantiert ist und
  • Blankoreiseschecks
  • Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)

Weitere Wertgegenstände

  • Bargeld, d. h. gültiges Papier und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten
  • Scheckkarten
  • Kreditkarten
  • Andere Zahlungsmittel
  • Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
  • Pay-TV-Karten
  • Namensungebundene Tankkarten
  • Edelmetalle (neu oder gebraucht oder defekt),
  • z. B. Gold, Silber, Platin, z. B. als Barren, Goldnuggets,
  • Gold und Silbermünzen oder Draht aus Edelmetall
  • Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein)
  • Verarbeitetes Zahngold
  • Uhren
  • Edelsteine
  • Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammelobjekte, die einen
  • Sammlerwert besitzen, wie z. B. Briefmarken, Münzen, Figuren etc.)

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UPS: Verbotsgüter, Sonderbestimmungen und Artikel ohne Ersatzanspruch:

Verbotene Artikel:

Die folgenden Artikel (oder jegliche Artikel, die dieser Beschreibung oder dem Inhalt ähneln) können nicht versendet werden. Kunden, die solch einen Artikel versenden, müssen damit rechnen, dass Ihre Sendung ohne vorherige Benachrichtigung kostenpflichtig vernichtet wird.

  • Alkoholische Getränke
  • Alle Artikel, Die Benzin Enthalten (Flüssigkeiten, Gas Oder Rauch)
  • Alle Tiere (Lebend Oder Tot)
  • Artikel, Die Als "Unbekannt" Beschrieben Sind
  • Ausweispapiere, Führerschein, Reisepass
  • Autotüren, Motorhauben Oder Stoßstangen
  • Batterien
  • Biologische Proben
  • Briefmarken (Wenn Sie Nicht Frankiert Sind)
  • Couch, Sofa
  • Dokumente (Nicht Ausserhalb Der EU)
  • Dreck
  • Druckertoner (Internationale Sendungen Nicht)
  • Farbe
  • Feuerlöscher
  • Feuerzeuge
  • Fleisch
  • Flüssigkeiten, Öl, Wasser
  • Gefahrgüter, Gefährliche Gegenstände, Infektiöse Substanzen
  • Geld/Bargeld/Währung, Gefälschtes Geld, Bankkarten, Kreditkarten, EC-Karten, Schecks
  • Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Öfen, Gefrierschränke, Abzugshauben Usw.)
  • Hoverboards
  • Kajaks
  • Kettensäge
  • Knallbonbon
  • Lebensmittel (Internationale Sendungen Nicht)
  • Lenkräder
  • Lotterielose
  • Luftkissen Und Airbags
  • Medikamente Und Drogen
  • Menschliche Überreste
  • Messer
  • Milchpulver
  • Mobiltelefon mit oder ohne SIM-Karte an einer Privatadresse in Türkei oder Pakistan.
  • Mobiltelefon Mit Akku
  • Motoren
  • Nagellack
  • Parfüme, Aftershaves, Sprühdosen
  • Pflanze, Saatgut
  • Säuglingsmilch (Nicht Nach China)
  • Schmuck
  • Sicherheitsgurte
  • Slush-Sirup, Saft
  • Tabak/Tabakprodukte
  • Toiletten, Spülbecken
  • Verderbliche Waren
  • Waffen, Schusswaffe, Waffennachbildungen, Munition
  • Waschmittel
  • Windschutzscheibe

Sonderbestimmungen:

  • Apple Mac - maximum Parcel Protection value for damages is 200,00 €, up to 2.500,00 € for lost items. (iMacs sind nur im Fall von Verlust versichert)
  • Apple Mac Pro - maximum Parcel Protection value for damages is 100,00 €, up to 2.500,00 € for lost items. (iMacs sind nur im Fall von Verlust versichert)
  • Banjo - maximum Parcel Protection value for damages is 100,00 €, up to 1.000,00 € for lost items. Banjos müssen im Hartschalenkoffer versendet werden.
  • Cello - maximum Parcel Protection value for damages is 100,00 €, up to 1.000,00 € for lost items. Cellos müssen im Hartschalenkoffer versendet werden.
  • Gitarren - maximum Parcel Protection value for damages is 100,00 €, up to 1.000,00 € for lost items. Gitarren müssen im Hartschalenkoffer versendet werden.
  • Mobiltelefon - maximum Parcel Protection value for damages is 2.500,00 €, up to 2.500,00 € for lost items. SIM-Karten dürfen nicht zusammen mit dem Mobiltelefon versendet werden.
  • Verstärker - maximum Parcel Protection value for damages is 200,00 €, up to 2.500,00 € for lost items.
  • Violine - maximum Parcel Protection value for damages is 100,00 €, up to 1.000,00 € for lost items. Violinen müssen im Hartschalenkoffer versendet werden.

Artikel ohne Ersatzanspruch:

Die folgenden Artikel (oder jegliche Artikel, die dieser Beschreibung oder dem Inhalt ähneln) können unabhängig von der Dienstleistung nur ohne Ersatzanspruch versendet werden. Kunden, die einen solchen Artikel versenden, nehmen dieses Risiko in Kauf:

  • Angelruten
  • Antiquität
  • Aquarium
  • Armaturenbrett
  • Armbanduhr
  • Beleuchtung
  • Bernstein
  • Beton
  • Bild
  • Bilderrahmen
  • Bildschirm
  • Brillen
  • Computerbildschirm
  • Dokumente Und Papiere
  • Druck
  • Duschvorhang
  • Echtes Fell
  • Empfindliche Artikel
  • Fenster
  • Fensterrahmen
  • Fernsehgerät
  • Figur
  • Figuren Aus Zerbrechlichen Materialien
  • Flaschen
  • Gemälde
  • Gerahmte Bilder Und Fotos
  • Geschirr
  • Glas
  • Glasfaser
  • Glaswaren
  • Glühbirnen
  • Gold
  • Harz
  • Hecklichter
  • Juwel
  • Kacheln
  • Kamera
  • Keramik
  • Koffer/Flightcases (Nicht Als Außenverpackung Akzeptiert)
  • Korb
  • Kristallglas
  • Kronleuchter
  • Lampe
  • Lampenschirme
  • Leinwanddruck
  • Lichter
  • Marmor
  • Mikroskop
  • Mikrowelle
  • Nähmaschine
  • Objektive
  • Porzellan
  • Poster
  • Projektor
  • Scanner
  • Scheinwerfer
  • Schokolade
  • Silber
  • SIM-Karten
  • Speiseservice
  • Spiegel
  • Steingut
  • Süßwaren
  • Tageslichtprojektor
  • Taschenlampen
  • Teleskop
  • Teller
  • Tickets
  • Topf
  • Töpferware
  • Turntables
  • Uhr
  • Urkunden
  • Vase
  • Velux-Fenster
  • Vermiculitplatte
  • Verpackungen/Medienverpackungen
  • Waschmittel
  • Wertvolle Metalle
  • Zerbrechliche Artikel
  • Ziergegenstand
  • Zinnfiguren

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Handhabung von versendetem Gefahrgut:

Sollte es trotz Beachtung der oben genannten Gefahrguthinweise zu einem Versand von Gefahrgut kommen, wird der Frachtführer die Sendung stoppen und in einem Frachtzentrum lagern. Für den Versender bestehen zu diesem Zeitpunkt ausschließlich die folgenden zwei Möglichkeiten:

  • Der Versender kann das Paket selbstständig im Versand-Depot abholen. Unabhängig vom Standort / Land des Versand-Depots.
  • Das Paket wird vernichtet. Hierbei können zusätzlich Kosten für die Vernichtung/Entsorgung anfallen.

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