Desinfektionsmittel per Paket verschicken
Die Frage, ob Desinfektionsmitteln in Postpaketen verschicket werden darf, muss mit einem "prinzipiell nein, aber …" beantwortet werden. Im Folgenden erklären wir, warum das so ist.
Desinfektionsmittel ist Gefahrgut beim Paketversand!
Das Problem bezüglich des Versands von Desinfektionsmitteln ist, dass diese üblicherweise einen sehr hohen Alkoholgehalt haben. Es ist leicht brennbar und wird deshalb im Transportrecht / Frachtrecht als "Gefährliches Gut" - oder eben kurz: Gefahrgut - eingestuft.
Gefahrgut ist vom Versand per Paket ohne entsprechenden Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt sowohl innerhalb Deutschlands als auch international in alle anderen Länder weltweit.
Warum kam mein Paket mit Desinfektionsmitteln zurück
Wird beim Paketversand festgestellt, dass das Paket Gefahrgut enthält (also z.B. Desinfektionsmittel), so wird der Transport abgebrochen und das Paket geht an den Absender zurück. Bitte beachten Sie, dass dabei eventuell sogar auch Zusatzkosten entstehen können.
Fragen Sie uns als gewerblicher Versender nach speziellen Tarifen genau für Ihr Versandvolumen.
Wie könnte Desinfektionsmittel als Gefahrgut trotzdem versendet werden?
Wollen Sie ein Produkt per Paket verschicken, das als Gefahrgut eingestuft ist (z.B. Desinfektionsmittel, Batterien, …), so muss bei jedem benutzten Paketdienst ein umfassender Prüf- und Genehmigungsprozess durchlaufen werden. Geprüft wird dabei ein bestimmtes Produkt in einer bestimmten, dafür verwendeten Verpackung. Nur wenn diese Kombination als ungefährlich eingestuft wird, können Sie einen speziellen Gefahrgutvertrag dafür abschließen und das geprüfte und genehmigte Produkt im Paket verschicken.
So ist für jedes einzelne Produkt in Kombination mit der dafür verwendeten Verpackung eine eigene Prüfung nötig in einen Gefahrgutvertrag aufgenommen zu werden.
Allerdings: Sobald sich an den Eigenschaften etwas ändert, erlischt die Genehmigung zum Versand und Sie müssen das Prüf- und Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen. Das gilt bereits, wenn Sie die Produktgröße oder eine andere Variante versenden wollen (75ml statt 50ml), oder wenn Sie eine andere Verpackung verwenden.
In der Praxis lohnt sich daher der Aufwand, einen solchen Gefahrgutvertrag abzuschließen und alle dafür nötigen Prüfungen zu durchlaufen, oft nicht, oder nur dann wenn ein regelmäßiger Versand vorliegt. Die meisten Unternehmen verzichten daher aus Rentabilitäts- und Aufwandsgründen auf den Versand von Gefahrgut, wie z.B. Desinfektionsmittel, per Paket.
FAQ Desinfektionsmittel-Versand
- Dürfen Desinfektionsmittel im Paket verschickt werden?
- Im Normalfall nicht, denn Desinfektionsmittel sind Gefahrgut und dürfen daher nicht ins Paket. Lediglich als genehmigtes Gefahrgut (nach aufwändigem Prüf- und Genehmigungsprozess) ist das möglich.
- Sind Desinfektionsmittel Gefahrgut?
- Ja, aufgrund ihres hohen Alkoholgehalts (Ethanolgehalt) sind sie Gefahrgut im Versand- und Transportwesen.
- Warum sind Desinfektionsmittel Gefahrgut?
- Der Grund für die Einstufung von Desinfektionsmittel als Gefahrgut ist die Tatsache, dass diese zu einem großen Teil aus Alkohol / Ethanol bestehen, das ein leicht entzündlicher Stoff ist.
- Wie kann man Desinfektionsmittel per Paket verschicken?
- Desinfektionsmittel kann man im Paket nur verschicken, wenn man dafür einen extra Gefahrgutvertrag abgeschlossen hat. Das geht nur nach umfangreicher Prüfung und Genehmigung, die auch nur für eine bestimmte Produktvariante in einer bestimmten Verpackung erfolgt.
- Ist Desinfektionsmittel Gefahrgut?
- Ja. Desinfektionsmittel gilt beim Paketversand als Gefahrgut. Es enthält einen hohen Anteil Alkohol und ist leicht brennbar, weshalb es als gefährliches Gut zählt.