Vorausverfügung: Unzustellbar, nicht nachsenden, etc. (für D & Ausland)
Es soll mit einem Paket oder einem Brief passieren, wenn der Empfänger bei der Zustellung nicht erreicht werden kann? Vielleicht weil der umgezogen ist, die Adresse falsch war oder aus irgendeinem anderen Grund? Was dann mit dem Paket bzw. Brief passieren soll, das regeln so genannte Vorausverfügungen (die für gewerbliche Versender buchbar sind).
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Vorausverfügung – eine Begriffserklärung
Eine Vorausverfügung ermöglicht es dem Absender von Paketen und Briefen, spezifische Anweisungen für die Zustellung zu geben, wenn eine normale Zustellung aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen kann. Sie regelt also dem Umgang mit nicht zustellbaren Paketen und Briefen nach dem Wunsch des Absenders und ggf. abweichend von den Standardprozessen der Paketdienste.
Wo müssen Vorausverfügungen angebracht werden?
Vorausverfügungen müssen im Adressfeld von Paketen und Briefen angebracht werden, üblicherweise oberhalb der Empfängeradresse.
Wenn unzustellbar zurück, nicht nachsenden & Co.
Die wichtigsten Vorausverfügungen sind dafür da, sicher zu stellen, dass eine Sendung an den Absender zurück geht, wenn der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln ist (die Sendung also unzustellbar ist).
Vorausverfügung unzustellbarer Auslands-Pakete (internationale Pakete)
Gewerblich mit Deutscher Post / DHL verschickte Pakete und Päckchen haben seit 2021 zwingend eine Vorausverfügung (davor war diese freiwillig / optional). Diese Vorausverfügung muss bei der elektronsichen Übermittlung der Paketdaten zwinge immer mit übermittelt werden. Es kann zwischen zwei Vorausverfügungen gewählt werden:
"Sofortige Rücksendung an den Absender" führt dazu, dass das Paket bei Unzustellbarkeit vor Ort im Ausland dann zurück an den Absender in Deutschland geschickt wird. Das ist auch der voreingestellte Standardwert. Achtung aber: die Rücksendekosten müssen Sie als ursprünglicher Absender nachträglich noch bezahlen. Laut Preisliste DHL 2023 liegen die Kosten bei Rücksendung per Luftfracht bei € 20,- und bei Rücksendung per Landweg/Straßentransport bei € 10,- (das gilt für die meisten europäischen Länder).
Französisch geben Sie "En cas de non livraison: Renvoyer à l’expéditeur" an, auf Englisch "If undeliverable: return to sender".
"Preisgabe des Pakets (entgeltfrei)" führt dazu, dass das Paket bei Unzustellbarkeit nicht zurück geschickt wird. Das Paket wird dann von der ausländischen Postgesellschaft vor Ort verwendet, d.h. sie werden meist entweder versteigert oder als Abfall entsorgt. Für den Absender entstehen dafür keine Kosten.
Auf Französisch heißt diese Angabe ""En cas de non livraison: Traiter comme abandonné" und auf Englisch "If undeliverable: Treat as abandoned".
Vorausverfügungen bei Pakete innerhalb Deutschlands (national)
Für Pakete, bei denen sowohl Absender als auch Empfänger in Deutschland sind (nationale Pakete), gibt es bei Deutsche Post / DHL keine Möglichlichkeit, Vorausverfügungen anzugeben.
Vorausverfügungen bei Päckchen international
Internationale DHL Päckchen können mit einer einzigen möglichen Vorausverfügung versehen werden: "Bei Unzustellbarkeit zurück an Absender", in Französisch "En cas de non-remise renvoyer à l’expéditeur" und in Englisch "If undeliverable return to sender".
Vorausverfügungen für Briefe und Postkarten in Deutschland
In Deutschland sind nur zwei Vorausverfügungen bei der Deutschen Post zulässig (früher waren es mehr bzw. andere, die aber heutzutage nicht mehr zulässig sind). Notwendig ist dafür allerdings eine Buchung des Services Premiumadresse. Das heißt auch: solche Vorausverfügungen für Briefe und Postkarten in Deutschland stehen nur gewerblichen Versendern zur Verfügung, nicht Briefen von privaten Versendern.
"Nicht nachsenden!" sorgt dafür, dass bei Abwesenheit bzw. Nicht-Zustellbarkeit keine Nachsendung an eine eventuell sogar bekannte, neue Adresse des Empfängers erfolgt. Diese Vorausverfügung verhindert eine Nachsendung sogar dann, wenn der Empfänger (z.B. nach einem Umzug) sogar einen Nachsendeauftrag mit der Deutschen Post vereinbar hat.
"Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück" führt dazu, dass bei Empfängern, die einen Nachsendeauftrag gestellt haben, der Brief dennoch an den Absender zurück geht. Sofern der Empfänger einer Weitergabe seiner neuen Anschrift zugestimmt hatte, wird diese auf der Sendung mit vermerkt und so dem Absender mitgeteilt.
Beide eben genannten Vorausverfügungen sind für Briefe und Postkarten zulässig.
Vorausverfügung internationaler Briefe
Bei internationalen Briefen ins Ausland ist nur die folgende Vorausverfügung möglich:
"Bei Unzustellbarkeit zurück an Absender": Das sorgt dafür, dass der Brief, wenn er vor Ort im Ausland nicht zugestellt werden kann, wieder zurück an den Absender in Deutschland geht.
Da nicht davon auszugehen ist, dass die Zusteller und Postunternehmen im Ausland alle Deutsch sprechen, empfiehlt es sich, diese Vorausverfügung auch in anderen Sprachen mit anzugeben: in Französisch ein "En cas de non-remise renvoyer à l’expéditeur" und in Englisch ein "If undeliverable return to sender".
Vorausverfügungen bei UPS / UPS unzustellbar
UPS bietet keine Vorausverfügungen. Ist ein Paket bei Versand mit UPS beim Empfänger nicht zustellbar, wird es automatisch nachg 7 Tagen an den Absender zurückgeschickt. Dafür entstehen über das ursprüngliche Versandporto zusätzliche Kosten.
