Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) – alles Wissenswerte
Wenn Sie Pakete nur innerhalb der Europäischen Union (EU) versenden, müssen Sie sich um das Thema Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zunächst keine Gedanken machen. Dieses ist lediglich erforderlich, wenn eine Sendung das Gebiet der EU verlässt (Achtung: auch schon die Schweiz oder England liegen außerhalb der EU) und einige Kriterien erfüllt sind.
Grundsätzlich weist das Ausfuhrbegleitdokument die Zulässigkeit einer Waren-Ausfuhr in das betreffende Land nach. Ein solches ABD ist dabei aber nicht für sämtliche Pakete in außer-europäische Länder notwendig, sondern nur in bestimmten Fällen.
Ist ein ABD (Ausfuhrbegleitdokument) notwendig für mich?
Zwingend erforderlich wird ein Ausfuhrbegleitdokument, wenn auch nur eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Der Wert der Sendung beträgt € 1.000,- oder mehr
- Das Gewicht der Sendung ist 1.000 kg oder mehr
- die versendeten Güter unterliegen einer Ausfuhrbeschränkung oder es ist eine Genehmigung erforderlich
In solchen Fällen ist ein ABD zwingend notwendig. Sie sehen aber auch: im normalen Paketversand werden Sie eher selten ein Ausfuhrbegleitdokument benötigen. Am ehesten ist das der Fall, wenn sie wertvolle Waren versenden. Und sie sollten vorab unbedingt prüfen, ob eventuelle Ausfuhrbeschränkungen für die versendeten Paketinhalte vorliegen.
Allersdings darf in ein ABD auch freiwillig erstellt werden, selbst wenn Sie es nicht müssen (mögliche Gründe siehe weiter unten).
Dual-Use Güter und das ABD
Beachten Sie, dass gerade auch elektronische Geräte, IT-Technik oder Bauteile wie Sensoren in die Kategorie der Dual-Use-Güter fallen. Das sind Waren, die sowohl "ganz normal" zivil verwendet werden, gleichzeitig aber auch für militärische Zwecke zweckentfremdet werden können.
Prüfen Sie unbedingt vor einem Versand, ob Ihre versendeten Paketinhalte unter diese Kategorie fallen. Gegebenenfalls benötigen Sie dann ein Ausfuhrbegleitdokument unabhängig vom Warenwert (also auch, wenn dieser unter € 1.000,- liegt).
Ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen
Ein ABD können Sie online beim Zoll erstellen. Dazu gibt es die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) des Zolls.
Um dieses Portal zur Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments nutzen zu können, benötigen Sie einerseits eine EORI-Nummer, andererseits müssen Sie für den Login ein Login-Zertifikat des Elster-Online-Portal der Steuerverwaltung besitzen.
Um ein Ausfuhrbegleitdokuments zu erhalten müssen Sie in IAA-Plus die dortigen Formulare ausfüllen und dort Informationen zu den von Ihnen zu exportierenden Güter angeben. Sind alle Angaben vollständig und korrekt, können Sie das ABD ausdrucken und Ihrer Sendung für die Zollbehörden beilegen. Außerdem ist auf den ABD die Master Reference Number (MRN), die sie bei elektronischer Buchung Ihrer Sendung (z.B. hier bei shiparound.de) mit angeben.
Für die Nutzung des IAA-Plus ist online ein ausführliches Handbuch für IAA-Plus als PDF verfügbar.
Warenwert vs. statistischer Warenwert
Bei der Erstellung eines ABD müssen Sie einerseits den Warenwert, andererseits auch den so genannten statistischen Warenwert angeben. Gehen Sie sorgfältig mit diesen beiden Angaben um, da hier ein häufiger Fehler liegt. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen in der Zollabwicklung (un damit längere Zustellzeit des Pakets) durch sorgfältige Angaben.
Für den Warenwert müssen Sie den wirklichen Wert der von Ihnen verwendeten Waren (bzw. denjenigen Anteil, der vom ABD abgedeckt wird) angeben.
Der statistische Warenwert enthält über den eigentlichen Warenwert hinausgehende Kosten und Gebühren, insbesondere Provisionen und Maklerkosten, Verpackungs- und Transportkosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten (z.B. Umladekosten, allgemein Gebühren, etc.). Die Transportkosten sind dabei bis zur EU-Grenze zu berücksichtigen (ggf. also anteilig der gesamten Transportkosten). Beachten Sie außerdem, dass je nach Incoterms die Transportkosten unterschiedlich zu berücksichtigen sind (von Bedeutung, wenn Sie als Versender nicht selbst die gesamten Transportkosten tragen, wie es bei Paketen aber normalerweise der Fall ist). Eine Vorschrift oder eine gesetzliche Regelung mit Rechenformel zur Berechnung des statistischen Warenwerts existiert aber nicht.
Sie sollten diese beiden Werte (Warenwert und statistischer Warenwert) für das ABD immer korrekt berechnen. Nur so vermeiden Sie Probleme beim Export und gestalten den Exportprozess und die Paketzustellung schnell und reibungslos.
Das ABD als Nachweis-Dokument
In manchen Fällen benötigen Sie einen Nachweis, dass Waren auch wirklich exportiert wurden. In solchen Fällen kann ein Ausfuhrbegleitdokument für Sie selbst dann sinnvoll sein, wenn der Warenwert unter € 1.000,- liegt und ansonsten keine Genehmigungen notwendig sind.
ABD für Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Durch das ABD können Unternehmen oder Privatpersonen bei den zuständigen Steuerbehörden die Erstattung der im Kaufpreis enthaltenen Mehrwertsteuer beantragen. Zum einen dient das ABD als offizieller Nachweis, dass Waren tatsächlich exportiert wurden. Das ist eine grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung oder -rückerstattung. Zum anderen enthält das Dokument wichtige Informationen wie die Beschreibung der Waren, deren Wert und das Bestimmungsland, wodurch den Steuerbehörden ermöglicht wird, die Steuerrückerstattung zu prüfen.
ABD für Rückwaren
Manchmal werden Waren aus der EU exportiert, dann aber später wieder zurück in die EU geschickt. In einem solchen Fall hat das Ausfuhrbegleitdokument des zuerst erfolgten Exportversands eine wichtige Dokumentationsfunktion: es dienst als Nachweis der ursprünglichen Ausfuhr und als Herkunftsnachweis für die zurückgesendete Ware.
ABD und Handelsstatiken
Die Informationen aus dem ABD werden nicht nur für Zollkontrollen und die Abwicklung des internationalen Handels verwendet.
Darüber hinaus fließen die erfassten Informationen auch in die Handelsstatistiken der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein. Diese Daten sind von großer Bedeutung für die Analyse von Handelsströmen und des Außenhandels, es können damit Trends identifiziert werden und sie sind so auch für die politische Entscheidungsfindung wichtig.
Konsequenzen falscher Angaben im ABD
Geben Sie in einem Ausfuhrbegleitdokument niemals falsche Zolltarifnummern (immer sorgfältig ermitteln!) oder falsche statistische Warenwerte an. Eine solche Falschdeklaration oder falsche Wertangaben können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Es drohen Strafen von bis zu € 30.000,- je falschen ABD und sogar strafrechtliche Konsequenzen.