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Die EORI-Nummer für den internationalen Paketversand: verwenden, beantragen, prüfen

Inhalte dieser Seite: Wer braucht EORI? | EORI privat? | Was ist EORI? | EORI beantragen | EORI prüfen | Auskunft zu EORI | FAQ

Versenden Sie Paket international (außerhalb der EU) müssen Sie dem Paket einige Dokumente für den Zoll beilegen. Auf diesen muss auch die so genannte EORI-Nummer mit angegeben sein. Wir kläre auf, um was es sich dabei handelt, welche Bedeutung diese Nummer hat und wie Sie diese für sich erhalten können.

Brauche ich eine EORI-Nummer für den Paketversand?

Versenden Sie gewerblich Pakete in Empfängerländer außerhalb der EU? Dann benötigen Sie bereits ab dem ersten Paket, dass gewerblich in ein solches Land geht, zwingend eine EORI-Nummer für Ihre Zollanmeldungen. Haben Sie diese nicht, kann das zur Ablehnung und Rücksendung Ihres Pakets durch den Zoll des Empfängerlandes führen. Letztendlich wird die Aus- und Einfuhr von Waren ohne Angabe einer EORI-Nummer als illegal angesehen und es können zusätzliche Kosten und Verzögerungen entstehen. Sie sollten die EORI-Nummer daher unbedingt sofort beantragen.

Die EORI-Nummer, die auf den Zolldokumenten der Paket anzugeben ist, wird von der Generalzolldirektion an die Länder außerhalb der EU weitergegeben. So ermöglicht sie den Zollbehörden der Empfängerländer, die Sendungen eindeutig zuzuordnen und zolltechnisch korrekt und schnell zu bearbeiten.

Empfänger
innerhalb EU

Empfänger
außerhalb EU
Absender
privat

                  für rein private Sendungen keine EORI-Nummer notwendig

                  (Ausnahme: sie führen genehmigungspflichte Güter aus)   

Absender
gewerblich

keine EORI-Nummer notwendig

EORI-Nummer des Absenders notwendig

bei gewerblichem Empfänger:
Angabe der EORI-Nummer des Empfängers empfohlen
(für die meisten Empfangsländer aber nicht zwingend)

Achtung: Brexit und EORI

Beachten Sie, dass mit dem Brexit das Land Großbritannien nicht mehr zur EU gehört. Deshalb ist für den gewerblichen Paketversand nach Großbritannien eine EORI-Nummer notwendig.

EORI-Nummer für Pakete Privat-an-Privat?

Wie in der oben Tabelle schon zu sehen ist: versenden Sie Paket rein Privat-an-Privat über einen Paketdienstleister, dann benötigen Sie keine EORI-Nummer (bis zu ca. 10 mal im Jahr). Sie sollten aber in jedem Fall auf den Zolldokumenten eindeutig vermerken, dass es sich um einen solchen Privat-zu-Privat-Versand handelt. 

Darüber hinaus sind für Sie als Privatversender die weiter folgenden Informationen nicht von Bedeutung und Sie können mit dem Leser dieser Seite aufhören.

EORI-Nummern für Privatpersonen werden nur in Sonderfällen notwendig bzw. vergeben. Sie ist z.B. für genehmigungspflichtige Ausfuhren durch Privatpersonen notwendig.

Was ist die EORI Nummer?

Die EORI-Nummer, die für "Economic Operators Registration and Identification Number" steht, spielt eine entscheidende Rolle im internationalen Paketversand. Sie ist ein eindeutiger Code für Wirtschaftsbeteiligte, der von der EU vergeben und von Zollbehörden der EU-Mitgliedsländer verwaltet bzw. ausgegeben wird. Er dient zur eindeutigen Identifikation wirtschaftlicher Akteure im internationalen Warenhandel.

Mit der EORI-Nummer identifizieren Zollbehörden in aller Welt (gewerbliche) Absender und Empfänger von Paketen. Damit ist die EORI-Nummer entscheidend, um sicherzustellen, dass eine Zollbearbeitung schnell und einfach erfolgtg und die die entsprechenden Zollgebühren und Steuern korrekt erhoben werden. Die EORI-Nummer muss daher zwingend auf der einem Paket beiliegenden Internationalen Handelsrechnung angegeben werden.

Aufbau der EORI-Nummer

Die EORI-Nummer hat eine Länge von 9 bis maximal 17 Stellen. Die ersten beiden Stellen sind dabei zwei Buchstaben als Länderkennung, also z.B. DE für Deutschland, FR für Frankreich, IT für Italien und so weiter. Es folgenden dann zwischen 7 und 15 Zahlen. Die genaue Anzahl ist dabei abhängig vom Land, in dem ein Unternehmen seinen Sitz hat. In Irland folgen beispielsweise nur 7 Ziffern, in Tschechien 11 und in Deutschland 15. 

Beispiel einer deutschen EORI-Nummer:
DE 123456789012345
Länder-
kennung
Unternehmens-
Code

Hinweis: immer wieder liest man im Internet von SIREN, SIRET und NIC im Zusammenhang mit EORI. Das gilt aber nur für Frankreich (nicht in Deutschland). Denn in in Frankreich sind die ersten 9 Ziffern (nach dem FR) der s.g. SIREN-Code, also eine eindeutige Unternehmenskennung. Diesem folgen 5 Stellen NIC, die eine bestimmte Betriebsstätte dieses Unternehmens bezeichnen. Zusammen ist das dann der SIRET-Code. 

Beispiel einer französischen EORI-Nummer:
FR 123456789 12345
Länder-
kennung
SIREN-
Code
NIC-
kennung

Achtung beim Begriff "Zollnummer"

Der Begriff "Zollnummer" ist eigentlich veraltet und außerdem auch leider nicht eindeutig. Die EORI-Nummer hat die früher üblichen nationalen Zoll-Identifikationsnummer (kurz: Zollnummern) auf europäischer Ebene ersetzt.

Es ist daher zu empfehlen, diesen Begriff "Zollnummer" überhaupt nicht für die EORI Nummer zu verwenden.

  • Zollnummer kann beispielsweise die EORI-Nummer meinen
  • Zollnummer kann aber auch die Zollwarennummer (oder Zolltarifnummer) bezeichnen, die Sie auf der Internationalen Handelsrechnung für jede Ware im Paket angeben müssen

Sprechen Sie der Eindeutigkeit also immer von EORI-Nummer oder Zollwarennummer – aber nie einfach nur von der Zollnummer, was nicht klar aussagt, was überhaupt gemeint ist. 

EORI-Nummer beantragen

Das Beantragen einer EORI-Nummer ist sehr einfach. Und es sollte unbedingt rechtzeitig vor dem ersten Warenversand in ein NICHT-EU-Land gemacht werden (vom Antrag bis zur Zuteilung vergehen ca. 3-4 Wochen). Da die Beantragung der EORI-Nummer kostenlos ist, empfiehlt es sich, die EORI-Nummer als Unternehmen vorsorglich zu beantragen, sobald ein gewerblicher Versand aus der EU heraus denkbar ist (z.B. wenn man im Webshop auch Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU entgegen nimmt).

So geht die Beantragung der EORI-Nummer

Die Beantragung per Formular geht wie folgt:

  1. Formular 0870 herunterladen.
    Zuerst müssen Sie ein Formulars als PDF bei der Generalzolldirektion (GZD) herunterladen. Üblicherweise benötigt man das Formular 0870a für Unternehmen.
  2. Formular ausfüllen als PDF oder auch ausgedruckt. Im Formular findet sich auch ein Link zur Ausfüllanleitung.
  3. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszahl einscannen (oder kopieren)
  4. Einsendung der Unterlagen
    Entweder Einsetzung als E-Mail (ausgefülltes PDF und Scan Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszahl unbedingt als PDF-Anhang) an antrag.eori@zoll.de oder auch per Fax an 0351-44834-442 (oder am Ende alternativ 443 oder 444). 
  5. Nach ca. 3-4 Wochen sollten Sie Ihre EORI-Nummer von der Generalzolldirektion erhalten.

Im Normalfall ist die Beantragung und das Ausfüllen der Formulare selbsterklärend. 

Alternativ zum Formular können Sie die EORI-Nummer auch direkt online beantragen. Das geht auf dem Zollportal (www.zoll-portal.de). Zum Login müssen sie entweder einen Elster-Login (Ihres Unternehmens, für das Sie die EORI-Nummer beantragen) haben und sich einmalig registrieren.

Eine EORI-Nummer prüfen

Möchten Sie eine Ihnen vorliegende EORI-Nummer prüfen, können Sie das über die Website "Bestätigung der EORI-Nummer" der Europäischen Kommission tun. Sie können der Einfachheit halber aber auch einfach im Folgenden die zu prüfende EORI-Nummer eingeben – wir starten automatisch eine Prüfung für Sie (das Ergebnis sehen sie ganz unten auf der sich öffnenden Seite).

Natürlich können Sie so auch Ihre eigene EORI-Nummer prüfen und sehen, welche Daten hinter dieser hinterlegt sind.

Haben Sie die EORI-Nummer Ihres eigenen Unternehmens verloren oder sind Sie nicht sicher, ob Ihr Unternehmen schon eine EORI-Nummer besitzt (und sie können Sie das firmenintern klären), dann erreichen Sie unter info.eori@zoll.de die zentrale Auskunftsstelle rund um EORI-Nummer und können das dort prüfen lassen.

Allgemeine Auskünfte rund um die EORI-Nummer

Die Generalzolldirekten hat eine spoezielle Auskunftsstelle rund um die EORI-Nummer eingerichtet. Sie erreichen diese unter info.eori@zoll.de der telefonisch 0228 303-26050. Achtung: unter diesen Kontaktdaten kann keine EORI-Nummer beantragt werden, sondern es können nur Auskünfte eingeholt werden.

FAQ EORI-Nummer

Wo bekommt man die EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer beantragen Sie mit einem Formular der Generalzolldirektion (GZD). Dieses gibt es als PDF unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0870a zum Download. Dieses kann per E-Mail an antrag.eori@zoll.de oder per Fax an 0351-44834-442 eingereicht werden.
Wo kann ich EORI-Nummer prüfen?
Das Prüfen einer EORI-Nummer ist online auf einer Website der Europäischen Union möglich. Nach deren Eingabe erhalten Sie Informationen, die zu dieser hinterlegt sind. Die ist hier möglich: https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de
Wer braucht eine EORI-Nummer?
Eine EORI-Nummer braucht jedes Unternehmen, das gewerblich Pakete an Empfänger außerhalb der EU versendet. Die EORI-Nummer spielt dann eine entscheidende Rolle für die Zollbehörden im internationalen Paketversand und muss zwingend auf den Zolldokumenten angegeben werden. Ansonsten kann ein Paket vom Zoll des Empfangslands abgelegt werden.